Dürfen „behinderte“ Kinder gemeinsam mit Schülern unterrichtet werden die „nicht-behindert“ sind?
Grundsätzlich verhält es sich in Deutschland so, dass als behindert eingestufte Kinder in Sonderschulen gesteckt werden. Die Waldorfschule Emmendingen ging einen anderen Weg und hat dass, was bereits in Skandinavien mit Erfolg ausgeführt wird auch in Deutschland umgesetzt. Nämlich alle Kinder, ob als behindert eingestuft oder nicht in einer Gruppe unterrichtet.
Die ersten Schritte dieses Projekts, die durch öffentliche Mittel unterstützt wurden schienen einen positiven Eindruck abgegeben zu haben. Das Projekt lief allerdings ende 2008 aus, so dass vier „behinderte“ Erstklässler die danach eingeschult worden sind – nun rechtswidrig an der Schule unterrichtet wurden.
Nach einigen Protesten und einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg muss das Land Baden Württemberg nun der Freien Waldorfschule Emmendingen eine Ersatzschulgenehmigung zum Zweck der integrativen Beschulung erteilen.
Das Land Baden Württemberg hatte zwar die Möglichkeit gegen das Urteil in Berufung zu gehen, verzichtet aber wohl glücklicherweise darauf.
Link zur Presseerklärung: http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1240783/index.html?ROOT=1192792