Das BGH hat entschieden, dass Schüler über ein Online Community Portal weiterhin Noten für Lehrer vergeben dürfen.
Die Persönlichkeitsrechte werden durch die Benotung nicht verletzt, so der Bundesgerichtshof in Kassel. Die Senatsvorsitzende Gerda Müller betonte aber, dass durch das Urteil nicht alle Bewertungsportale zulässig sind. Einzelfälle können abweichende Urteile ergeben.
Was bereits in Amerika erlaubt ist, wird somit in Deutschland nun Realität.
Das BGH hat entschieden, dass Schüler über ein Online Community Portal weiterhin Noten für Lehrer vergeben dürfen.
Die Persönlichkeitsrechte werden durch die Benotung nicht verletzt, so der Bundesgerichtshof in Kassel. Die Senatsvorsitzende Gerda Müller betonte aber, dass durch das Urteil nicht alle Bewertungsportale zulässig sind. Einzelfälle können abweichende Urteile ergeben.
Was bereits in Amerika erlaubt ist, wird somit in Deutschland nun Realität.